1249
In Buttstädt werden im Beisein und unter Zeugenschaft zahlreicher thüringischer Adliger, unter anderem der Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Hermann von Orlamünde, Ernst von Gleichen, Heinrich und Friedrich von Stolberg, Heinrich von Honstein und Friedrich von Beichlingen zwei Urkunden ausgestellt. Die Anwesenheit des Markgrafen Heinrich III. (des Erlauchten) von Meißen aus dem Hause Wettin und seine kurz zuvor erfolgte Anerkennung als Landgraf in Thüringen durch die thüringischen Grafen, unterstreicht die Bedeutung von Buttstädt als landgräflicher Gerichtsort im 13. Jahrhundert. (27, S. 46 f.)
um 1300
Ab Anfang des 14. Jahrhunderts taucht Buttstädt regelmäßig in Urkunden auf. Es werden sowohl die Bezeichnung "Butstete" oder "Botenstete" als auch "Butstete maior" oder "Großenbutstedte" verwendet. Daneben wird häufig auch "Butstete minor" genannt. Im Rahmen dieser Arbeit kann nur eine Auswahl der nach Meinung des Autors wichtigsten urkundlichen Quellen aufgeführt werden.
1331
Markgraf Friedrich II. von Meißen beschwert sich bei König Ludwig über seinen früheren Vormund Heinrich Reuß von Plauen in 17 Punkten unter anderem darüber, dass er seiner Muner, Landgräfin Elisabeth, im Tausch gegen Triptis, Ziegenrück und Auma die halbe Stadt Jena, Burgau "[...] daz hus und Butstete die stat [...]" als Leibgedinge überlassen hat. In dieser Urkunde wird Bunstädt erstmals als Stadt bezeichnet. (20)
1347
Friedrich, Landgraf in Thüringen, und Friedrich und Hermann, Grafen von Orlamünde, schließen einen Vertrag darüber, dass die Grafen von Orlamünde ihre Besitzungen, darunter das Dorf Emsen an den Landgrafen abtreten und von ihm zu Lehen nehmen. (18)
1352
Friedrich, Landgraf in Thüringen bekennt, dass er Einkünfte aus dem Städtchen Buttstädt an Tietzel und Theodericus von Stonernheim verpfändet hat. (18)
1361
Friedrich und Balthasar, Landgrafen in Thüringen, versetzen der Landgräfin Katharina, Friedrichs Gemahlin, 40 Mark lötigen Silbers ihrer Jahrrente aus dem Städtchen Bunstädt für 284 Mark Erfurter Münze. (18)
1362
Friedrich, Landgraf in Thüringen, verordnet, dass alle, die in, vor, oder um die Stadt Buttstädt gesessen sind und Kaufmannschaft treiben gleiches Geschoss und Steuern zahlen sollen, als die handelnden Bürger. (18)
1382
Im Vertrag von Chemnitz wird das weninische Territorium geteilt, wobei Thüringen mit Buttstädt an Landgraf Balthasar kommt. (Boblenz.Abriss Territorialgeschichte)
1408
Landgraf Friedrich der Jüngere bestätigt der Stadt Buttstädt die Vogtei und die Gerichte in ihrem Weichbilde. (18)
1410
Die Aufzeichnungen im "Buttstädischen Regenten Buch" beginnen. In ihm sind ab dem Jahr 1410 bis zum Jahr 1742 alle Buttstädter Stadtvögte und Ratspersonen (Beisitzer) eingetragen und es werden zahlreiche Ereignisse und .Merkwürdigkeiten· beschrieben. Es handelt sich um eine der wichtigsten Quellen für die Stadtgeschichte von Buttstädt.
Angelegt wurde das Regentenbuch im Jahr 1591 von Benediaus Ladensack. Die Einträge wurden von ihm zunächst rückwirkend vorgenommen. Als Grund für den Beginn seiner Aufzeichnungen mit dem Jahr 1410 führt Ladensack an, dass in diesem Jahr die Stadtstatuten aufgestellt wurden. (1)
1425
Landgraf Friedrich überlässt in einem Gunstbrief eine ihm lehnende Wiese den Bürgern der Stadt Buttstädt zu freiem Eigentum. (18)
1433
Landgraf Friedrich erteilt den Bürgern der Stadt Buttstädt die Erlaubnis, dass sie alle Jahre einen Vogt und drei Ratskumpane wählen dürfen, wobei der alte Vogt wieder gewählt werden kann. (18)
1435
Landgraf Friedrich befreit die Stadt Buttstädt von Frondienst und Oberbede aufgrund eines Brandes auf 10 Jahre. (18)
1446
Wilhelm Herzog zu Sachsen bestätigt der Stadt Buttstädt die erbliche Verleihung ihrer erkauften Mannlehngüter und die Gerichte in der Stadt sowie das Recht einen Vogt zu wählen, auch mehrere Jahre hintereinander den gleichen, aufgrund der früher ausgestellten Briefe von 1408, 1416 und 1433. (18)
1476
Erste Erwähnung der Stadtmauer, 1483 Ersterwähnung des Rastenberger Tores. (Boblenz, Stadtmauer)
1485
Im Vertrag von Leipzig teilen Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht das Territorium der Wettiner. Es entstehen die ernestinische und die albertinische Linie. Buttstädt kommt mit dem überwiegenden Teil von Thüringen an die Emestiner. (25, S.17)
1488
Die Räte zu Weimar sichern den Leuten des Landgrafen Wilhelm des Jüngeren von Hessen zu, 300 Stück Ochsen, die sie auf dem Markt zu Buttstädt kaufen wollen, geleitsfrei durch Sachsen führen zu können. (18)
1499
Im Juni wird Buttstädt von einem Unwetter mit danach folgendem Kälteeinbruch heimgesucht, so dass der Großteil der Feldfrüchte vernichtet wird. Im Regentenbuch heißt es dazu: "In diesem Jahre uff [ ... ] Mittwochen nach Viti (19. Juni), nach Mittage, in der dritten Stunde, ist kommen ein groß Wetter, mit schloßen (Hagel) [ ... ] und die schloßen haben in der stadt Butstat gelegen unversert bis uff den 9. tagk bis nach Johannis Baptistae (24.Juni), und ward daßselbe Jahr grosse notturfft und jammer [ ... ]" (1, BL 9)