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Stadtgeschichte Buttstädt 1249 - 1408

Friedrich, Landgraf in Thüringen, und Friedrich und Hermann, Grafen von Orlamünde, schließen einen Vertrag darüber, dass die Grafen von Orlamünde ihre Besitzungen, darunter das Dorf Emsen an den Landgrafen abtreten und von ihm zu Lehen nehmen...

1249 
In Buttstädt werden im Beisein und unter Zeugenschaft zahlreicher thüringischer Ad­liger, unter anderem der Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Hermann von Orlamünde, Ernst von Gleichen, Heinrich und Friedrich von Stolberg, Heinrich von Hon­stein und Friedrich von Beichlingen zwei Urkunden ausgestellt. Die Anwesenheit des Markgrafen Heinrich III. (des Erlauchten) von Meißen aus dem Hause Wettin und seine kurz zuvor erfolgte Anerkennung als Landgraf in Thüringen durch die thüringischen Grafen, unterstreicht die Bedeutung von Buttstädt als landgräflicher Gerichtsort im 13. Jahrhundert. (27, S. 46 f.) 

um 1300
Ab Anfang des 14. Jahrhunderts taucht Buttstädt regelmäßig in Urkunden auf. Es wer­den sowohl die Bezeichnung "Butstete" oder "Botenstete" als auch "Butstete maior" oder "Großenbutstedte" verwendet. Daneben wird häufig auch "Butstete minor" genannt. Im Rahmen dieser Arbeit kann nur eine Auswahl der nach Meinung des Autors wichtigs­ten urkundlichen Quellen aufgeführt werden. 

1331 
Markgraf Friedrich II. von Meißen beschwert sich bei König Ludwig über seinen frühe­ren Vormund Heinrich Reuß von Plauen in 17 Punkten unter anderem darüber, dass er seiner Muner, Landgräfin Elisabeth, im Tausch gegen Triptis, Ziegenrück und Auma die halbe Stadt Jena, Burgau "[...] daz hus und Butstete die stat [...]" als Leibgedinge überlas­sen hat. In dieser Urkunde wird Bunstädt erstmals als Stadt bezeichnet. (20) 

1347 
Friedrich, Landgraf in Thüringen, und Friedrich und Hermann, Grafen von Orlamünde, schließen einen Vertrag darüber, dass die Grafen von Orlamünde ihre Besitzungen, darunter das Dorf Emsen an den Landgrafen abtreten und von ihm zu Lehen nehmen. (18) 

1352 
Friedrich, Landgraf in Thüringen bekennt, dass er Einkünfte aus dem Städtchen Buttstädt an Tietzel und Theodericus von Stonernheim verpfändet hat. (18)
 
1361
 
Friedrich und Balthasar, Landgrafen in Thüringen, versetzen der Landgräfin Kathari­na, Friedrichs Gemahlin, 40 Mark lötigen Silbers ihrer Jahrrente aus dem Städtchen Bunstädt für 284 Mark Erfurter Münze. (18) 

1362 
Friedrich, Landgraf in Thüringen, verordnet, dass alle, die in, vor, oder um die Stadt Buttstädt gesessen sind und Kaufmannschaft treiben gleiches Geschoss und Steuern zahlen sollen, als die handelnden Bürger. (18) 

1382 
Im Vertrag von Chemnitz wird das weninische Territorium geteilt, wobei Thüringen mit Buttstädt an Landgraf Balthasar kommt. (Boblenz.Abriss Territorialgeschichte) 

1408 
Landgraf Friedrich der Jüngere bestätigt der Stadt Buttstädt die Vogtei und die Gerich­te in ihrem Weichbilde. (18) 

1410 
Die Aufzeichnungen im "Buttstädischen Regenten Buch" beginnen. In ihm sind ab dem Jahr 1410 bis zum Jahr 1742 alle Buttstädter Stadtvögte und Ratspersonen (Beisitzer) eingetragen und es werden zahlreiche Ereignisse und .Merkwürdigkeiten· beschrieben. Es handelt sich um eine der wichtigsten Quellen für die Stadtgeschichte von Buttstädt. 
Angelegt wurde das Regentenbuch im Jahr 1591 von Benediaus Ladensack. Die Ein­träge wurden von ihm zunächst rückwirkend vorgenommen. Als Grund für den Beginn seiner Aufzeichnungen mit dem Jahr 1410 führt Ladensack an, dass in diesem Jahr die Stadtstatuten aufgestellt wurden. (1)
 
1425 
Landgraf Friedrich überlässt in einem Gunstbrief eine ihm lehnende Wiese den Bür­gern der Stadt Buttstädt zu freiem Eigentum. (18) 

1433 
Landgraf Friedrich erteilt den Bürgern der Stadt Buttstädt die Erlaubnis, dass sie alle Jahre einen Vogt und drei Ratskumpane wählen dürfen, wobei der alte Vogt wieder gewählt werden kann. (18)
 
1435 
Landgraf Friedrich befreit die Stadt Buttstädt von Frondienst und Oberbede aufgrund eines Brandes auf 10 Jahre. (18)
 
1446 
Wilhelm Herzog zu Sachsen bestätigt der Stadt Buttstädt die erbliche Verleihung ihrer erkauften Mannlehngüter und die Gerichte in der Stadt sowie das Recht einen Vogt zu wählen, auch mehrere Jahre hintereinander den gleichen, aufgrund der früher ausge­stellten Briefe von 1408, 1416 und 1433. (18)
 
1476 
Erste Erwähnung der Stadtmauer, 1483 Ersterwähnung des Rastenberger Tores. (Bob­lenz, Stadtmauer) 

1485 
Im Vertrag von Leipzig teilen Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht das Territorium der Wettiner. Es entstehen die ernestinische und die albertinische Linie. Buttstädt kommt mit dem überwiegenden Teil von Thüringen an die Emestiner. (25, S.17) 

1488 
Die Räte zu Weimar sichern den Leuten des Landgrafen Wilhelm des Jüngeren von Hessen zu, 300 Stück Ochsen, die sie auf dem Markt zu Buttstädt kaufen wollen, ge­leitsfrei durch Sachsen führen zu können. (18) 

1499 
Im Juni wird Buttstädt von einem Unwetter mit danach folgendem Kälteeinbruch heimgesucht, so dass der Großteil der Feldfrüchte vernichtet wird. Im Regentenbuch heißt es dazu: "In diesem Jahre uff [ ... ] Mittwochen nach Viti (19. Juni), nach Mittage, in der dritten Stunde, ist kommen ein groß Wetter, mit schloßen (Hagel) [ ... ] und die schloßen haben in der stadt Butstat gelegen unversert bis uff den 9. tagk bis nach Johannis Baptistae (24.Juni), und ward daßselbe Jahr grosse notturfft und jammer [ ... ]" (1, BL 9) 

Ausschnitt vom Titelblatt des „Buttstädischen Regenten Buch". Das Titelblatt wurde dem Regentenbuch erst 1734 vom damaligen Stadtvogt Gottfried Reise neu hinzugefügt. (KAS, Stadt Buttstädt Nr. 1739, Bl. 1) Die Übersetzung lautet: „FASTI [Chronik] BUTTSTA-DIENSES oder das sogenannte Buttstädische Regenten Buch worinne vom anno 1410 an aller Stadvoigte, und übrigen Raths personen Nahmen, wie sie von Jahren zu Jahren bey der Fürst[lich] Sächs[isch] Weim[arischen] Stadt Buttstad das Regiment geführet, befindlich, auch was sonsten merckwürdiges sich alhier begeben, aus denen Actis und selbst Erfahrenheit zusammen getragen, angefangen a[nn]o 1591. von Benedicto Ladensacken, Stadtvoigte [...]"

Letzter Abschnitt der Vorrede von Benedictus Ladensack und Nennung der ersten Stadtvögte und Ratspersonen im „Buttstädischen Regen­ten Buch“ aus den Jahren 1410 und 1411. (KAS, Stadt Buttstädt Nr. 1739, Bl. 2r) Die Übersetzung lautet: „Ich will aber diese meine arbeit anfahen, uff das Jhar Christi M. CCCC. unnd X. [1410] und solches darumb, dieweil unsere statuten ihm selben jhare seind gestellet und zum Erstem mahle promulgiret [veröffentlicht] wordenn: Anno Christi M. CCCC. X. Ist Stadtvoigt gewesen Hanns Fleischhawer. Curt Hartman von Reysen Johann Metzeleer Hanns Hildebrandt Rathspersonen. Gericht schöppen Johan Scharfenstein Dieterich Koch Heintze Ziegeler Johan Lederschneiter. Anno Chr[isti] M. CCCC. XI. Hanns Lonheim Rathsmeister. Hanns Ernst Hanns Huffnagel Nikel Goitze Raths leute. Diese Rthshern seind ungelert Gewesen, undt doch ihr Regiment nach notturfft nitzLich gefuret.“

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